Inhalt
Baukontrolle
Die Mitarbeiter der Baukontrolle begleiten und prüfen die Umsetzung der Projekte auf der Baustelle. Sie überprüfen die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung und üben die allgemeine Bauaufsicht aus. Ebenso gehört es zu den Aufgaben der Baukontrolle, unbewilligtes Bauen festzustellen.
Den zuständigen Stellen ist vor und während der Bauzeit unaufgefordert Anzeige zu machen:
- nach Stellen der Visiere;
- nach Erstellung des Schnurgerüstes vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten;
- nach Ansetzen der Erdgeschossmauern zur Kontrolle der Grenz- und Gebäudeabstände sowie der Gebäudeaussenmasse;
- Kanalisationsanschluss, sämtliche Leitungsetappen vor dem Eindecken, nach Abschluss der Kanalisationsarbeiten zur Schlussabnahme;
- Armierungsetappen der Schutz- und Tankräume;
- während den Bauarbeiten zur Kontrolle der Schalldämmung und der Einhaltung der Anforderungen des Energiegesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinde;
- nach vollendetem Rohbau, vor Beginn der Verputzarbeiten;
- nach Fertigstellung von Kamin und Feuerstätte, vor Beginn der Verputzarbeiten;
- nach Vollendung der Verputzarbeiten im Innern;
- vor Inbetriebnahme von Ölfeuerungs- und Tankanlagen;
- nach Beendigung der Bauarbeiten, wenigstens 14 Tage vor dem Bezug
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bewilligungen | 071 914 47 19 | bewilligungen@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau, Umwelt und Verkehr - BUV | 071 914 47 19 | sekretariatbuv@stadtwil.ch |
Name |
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Baubewilligungen |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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721.1 (a) | Baureglement der vereinigten Stadt Wil | 1. März 2021 |
721.1 (b) | Baureglement | 1. Januar 1993 |
721.1 (c) | Baureglement der Gemeinde Bronschhofen | 14. Dezember 2012 |
721.111 | Gebührentarif für das Bauwesen | 1. Januar 2015 |