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Zuzug / Umzug / Wegzug
Wer nach Wil zuzieht, in Wil umzieht oder aus Wil wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann eine Verzeigung mit Busse zur Folge haben.
Kontakt
Umzug / Adressänderung
Wer innerhalb der Stadt Wil umzieht, hat die Adressänderung innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden. Auch ein Umzug (Wohnungswechsel) innerhalb eines Gebäudes ist melde-/registrierungspflichtig.
Die Meldung kann online unter bei eUmzug oder persönlich am Schalter mittels Vorweisung eines amtlichen Identifikationsausweises (Identitätskarte oder Pass) erfolgen.
Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst nicht nutzen.
Für die Erfassung werden folgende Dokumente benötigt:
- Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin
- Ausländerausweis und gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis (für ausländische Staatsangehörige)
Für ausländische Personen fallen für die Bearbeitung Gebühren gemäss kantonalem Tarif an.
Wegzug / Abmeldung
Wer aus Wil wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden. Zu melden sind die genaue Wegzugsadresse, das Wegzugsdatum und die betroffenen Personen. Dies ist in den meisten Fällen via eUmzug möglich.
Ein Wegzug ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter erfolgen. Jede volljährige Person muss persönlich anwesend sein. Wir bitten Sie, sich vorgängig beim Steueramt abzumelden. Für die Bearbeitung wird der Abmeldeschein des Steueramtes und bei ausländischen Staatsangehörigen alle Ausländerausweise im Original benötigt.
Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst eUmzug nicht nutzen.
Der Wegzug innerhalb der Schweiz kann durch persönliche Vorsprache am Schalter oder im Online-Schalter unter der Rubrik «eUmzugCH» erfolgen. Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen, bei der Abmeldung mittels «eUmzugCH» können Sie die Dokumente einscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt senden.
Damit wir den Wegzug erfassen können, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schweizer und Schweizerinnen: Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein), Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter/innen)
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweise aller wegziehenden Personen, Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter/innen)
Wochenaufenthalt
Personen, welche sich in Wil als Wochenaufenthalter anmelden möchten, haben zusätzlich zur Anmeldung diesen Fragebogen auszufüllen und einzureichen.
Nach Erhalt der Unterlagen prüft das Einwohneramt, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt werden. Der für eine Nebenniederlassung nötige Heimatausweis kann auch nach Bewilligung des Wochenaufenthaltes eingereicht werden. So können allfällige Kosten für einen Heimatausweis bei Ablehnung eingespart werden.
Zuzug / Anmeldung
Wir bitten Sie, bei Anmeldungen mindestens 30 Minuten vor Schalterschliessung zu erscheinen!
Wer in Wil zuzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann eine Verzeigung mit Busse zur Folge haben.
Der Zuzug kann elektronisch im Online-Schalter unter der Rubrik eUmzug oder durch persönliche Vorsprache am Schalter mitgeteilt werden. Bei der elektronischen Meldung sind die zur Anmeldung benötigten Dokumente einzuscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt zu senden.
Für die Anmeldung ist vorgängig die Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Personen, die aus dem Ausland zuziehen, müssen persönlich auf dem Einwohneramt zur Anmeldung vorsprechen.
Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst eUmzug nicht nutzen.
Damit wir Ihre Daten erfassen können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer und Schweizerinnen
- Identifikationsausweis (Identitätskarte oder Pass), Heimatschein (für jede volljährige Person mit Schweizerbürgerrecht), Familienausweis (für verheiratete Personen mit minderjährigen Kindern), Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung.
Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)
- Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz: Ausländerausweis, gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
- Bei Zuzug aus dem Ausland: Gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis mit Zusicherung oder Aufenthaltsgesuch A1 mit Beilagen (siehe Website Migrationsamt), Zivilstandsbescheinigung, Nachweis der Sorgerechtsregelung (bei Zuzug mit Kindern mit nur einem Elternteil) Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
Ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)
- Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz: Ausländerausweis, gültiger Reisepass, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
- Bei Zuzug aus einem anderen Kanton: Ausländerausweis, gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis, Gesuchsformular A1 (Kantonswechsel) (siehe Website Migrationsamt), Betreibungsregisterauszug und Bestätigung des Sozialamtes (wenn nicht 15 Jahre im Besitz einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung), aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung. Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Dienste, Integration und Kultur - DIK | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 913 52 15 | einwohneramt@stadtwil.ch |