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Beglaubigungen / Legalisationen
Bei der Stadtkanzlei können Unterschriften beglaubigt und Fotokopien bescheinigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache unter Identitätsnachweis (ID; Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) nötig.
Folgende Kosten entstehen:
- Beglaubigung pro Unterschrift: Fr. 20.-
- Bescheinigung von Originalen: Fr. 10.-
- bei mehreren Seiten jede weitere Seite Fr. 6.-
- Beglaubigung auswärts (z.B. Spital, Altersheim): Zuschlag von Fr. 10.-
Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen zuständig.
Zugehörige Objekte
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Bewilligung fur ein ohne Eltern reisendes Kind (PDF, 243.97 kB) | Download | 0 | Bewilligung fur ein ohne Eltern reisendes Kind |
Bewilligung für ein ohne Eltern und ohne Begleitung reisendes Kind (PDF, 134.71 kB) | Download | 1 | Bewilligung für ein ohne Eltern und ohne Begleitung reisendes Kind |
Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen (PDF, 235.18 kB) | Download | 2 | Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Dienste, Integration und Kultur - DIK | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |