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Zuzug / Anmeldung

Wir bitten Sie, bei Anmeldungen mindestens 30 Minuten vor Schalterschliessung zu erscheinen! 

Wer in Wil zuzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann eine Verzeigung mit Busse zur Folge haben. 

Der Zuzug kann elektronisch im Online-Schalter unter der Rubrik eUmzug oder durch persönliche Vorsprache am Schalter mitgeteilt werden. Bei der elektronischen Meldung sind die zur Anmeldung benötigten Dokumente einzuscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt zu senden.

 

Für die Anmeldung ist vorgängig die Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.

Personen, die aus dem Ausland zuziehen, müssen persönlich auf dem Einwohneramt zur Anmeldung vorsprechen.

Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst eUmzug nicht nutzen.

Damit wir Ihre Daten erfassen können, werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer und Schweizerinnen

  • Identifikationsausweis (Identitätskarte oder Pass), Heimatschein (für jede volljährige Person mit Schweizerbürgerrecht), Familienausweis (für verheiratete Personen mit minderjährigen Kindern), Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung.

Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)

  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz: Ausländerausweis, gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: Gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis mit Zusicherung oder Aufenthaltsgesuch A1 mit Beilagen (siehe Website Migrationsamt), Zivilstandsbescheinigung, Nachweis der Sorgerechtsregelung (bei Zuzug mit Kindern mit nur einem Elternteil) Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.

Ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)

  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz: Ausländerausweis, gültiger Reisepass, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
  • Bei Zuzug aus einem anderen Kanton: Ausländerausweis, gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis, Gesuchsformular A1 (Kantonswechsel) (siehe Website Migrationsamt), Betreibungsregisterauszug und Bestätigung des Sozialamtes (wenn nicht 15 Jahre im Besitz einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung), aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung. Gebühren gemäss kantonalem Tarif.

Zugehörige Objekte