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Willkommen - Informationen für Neuzugezogene

Wer neu nach Wil gezogen ist, findet hier alle relevanten Informationen. Wir heissen Sie herzlich willkommen in Wil!

Begrüssungsvideo Schweizerdeutsch

Informationen für Menschen, die aus der Schweiz nach Wil gezogen sind

 

Begrüssungsvideo Hochdeutsch
In den Einstellungen auf Youtube können Untertitel in verschiedenen Sprachen ausgewählt werden.

Informationen für Menschen, die aus dem Ausland nach Wil gezogen sind

Begrüssungsgespräche für aus dem Ausland Zugezogene

Sind Sie aus dem Ausland in die Schweiz gezogen? Dann melden Sie sich im ersten Jahr für ein kostenloses Begrüssungs- und Informationsgespräch im Rathaus. Sie erhalten wichtige und prakt…

Sind Sie aus dem Ausland in die Schweiz gezogen? Dann melden Sie sich im ersten Jahr für ein kostenloses Begrüssungs- und Informationsgespräch im Rathaus. Sie erhalten wichtige und praktische Informationen zum Alltag in Wil und zum Leben in der Schweiz. Gerne beantwortet die Fachstelle Integration Ihre Fragen.

Deutschkurse

In der Stadt Wil bieten drei Sprachschulen verschiedene Deutsch-, Alphabetisierungs- und Integrationskurse an. Einzelne Kurse werden speziell mit Kinderbetreuung angeboten. In den Kursen…

In der Stadt Wil bieten drei Sprachschulen verschiedene Deutsch-, Alphabetisierungs- und Integrationskurse an. Einzelne Kurse werden speziell mit Kinderbetreuung angeboten. In den Kursen wird auf einen starken lokalen Bezug geachtet. 

Kursteilnehmende erhalten abhängig vom steuerbaren Einkommen eine individuelle Vergünstigung von Bund und Kanton. Die individuelle Vergünstigung wird von der Sprachschule beantragt. 

Daneben gibt es einige kostenlose Angebote:

  • Deutsch für Frauen, montags 8.30-10.00 Uhr
  • Deutsch im Alltag mit Integrative Sprachförderung SBI (Einstiegskurs), 2 Halbtage pro Woche
  • Deutsch im Dialog mit Integrative Sprachförderung SBI (Konversationskurs), 2x zwei Stunden pro Woche 
  • Deutsch im Dialog Plus mit Integrative Sprachförderung SBI (Konversationskurs), 1x zwei Stunden pro Woche
  • Deutsch sprechen im Quartiertreff Lindenhof (Konversationskurs), dienstags und mittwochs 10.00-11.00 Uhr
  • Deutschkurs für Asylsuchende vom Solidaritätsnetz, freitags 9.30-11.00 / 13.30-15.00 Uhr
  • Deutschkurs A1/A2 von PerspektivA, dienstags 9.00-11.00 Uhr 
  • Eltern-Kind-Deutsch (Kinder von 0-4 Jahren) im Quartiertreff Lindenhof, donnerstags 9.00-11.00 
  • Deutsch Nachhilfe für Kinder ab 12 Jahren an der Säntisstrasse 31, samstags 14.00-16.00 Uhr (weitere Infos)

Informationen zu den Deutschkursen erteilt die Fachstelle Integration.

Wohnen Sie in Wil? Und möchten Sie Deutsch lernen? Füllen Sie dieses Formular aus. Die Fachstelle Integration nimmt anschliessend mit Ihnen Kontakt auf. 

Mitbestimmen und mitgestalten

Egal, ob Sie schon lange in Wil leben oder erst seit kurzer Zeit. Egal, ob Sie den Schweizer Pass haben oder nicht. Bestimmen Sie mit und gestalten Sie aktiv die Zukunft von Wil. Es gibt…

Egal, ob Sie schon lange in Wil leben oder erst seit kurzer Zeit. Egal, ob Sie den Schweizer Pass haben oder nicht. Bestimmen Sie mit und gestalten Sie aktiv die Zukunft von Wil. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Eine Übersicht finden Sie in diesem Merkblatt.

Die Stadt Wil unterstützt die Mitsprache von Einwohnenden ohne Stimmrecht an der Planung und Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, indem diese Personen berechtigt sind, einen Partizipations-Vorstoss beim Stadtparlament einzureichen. Die Details zum Partizipations-Vorstoss sind im Reglement über den Partizipations-Vorstoss festgehalten.

Zuzug / Anmeldung

Wir bitten Sie, bei Anmeldungen mindestens 30 Minuten vor Schalterschliessung zu erscheinen!  Wer in Wil zuzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Eine verspätete…

Wir bitten Sie, bei Anmeldungen mindestens 30 Minuten vor Schalterschliessung zu erscheinen! 

Wer in Wil zuzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann eine Verzeigung mit Busse zur Folge haben. 

Der Zuzug kann elektronisch im Online-Schalter unter der Rubrik eUmzug oder durch persönliche Vorsprache am Schalter mitgeteilt werden. Bei der elektronischen Meldung sind die zur Anmeldung benötigten Dokumente einzuscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt zu senden.

 

Für die Anmeldung ist vorgängig die Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.

Personen, die aus dem Ausland zuziehen, müssen persönlich auf dem Einwohneramt zur Anmeldung vorsprechen.

Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst eUmzug nicht nutzen.

Damit wir Ihre Daten erfassen können, werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer und Schweizerinnen

  • Identifikationsausweis (Identitätskarte oder Pass), Heimatschein (für jede volljährige Person mit Schweizerbürgerrecht), Familienausweis (für verheiratete Personen mit minderjährigen Kindern), Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung.

Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)

  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz: Ausländerausweis, gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: Gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis mit Zusicherung oder Aufenthaltsgesuch A1 mit Beilagen (siehe Website Migrationsamt), Zivilstandsbescheinigung, Nachweis der Sorgerechtsregelung (bei Zuzug mit Kindern mit nur einem Elternteil) Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers/der Logisgeberin, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.

Ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)

  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz: Ausländerausweis, gültiger Reisepass, Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin, aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung, Gebühren gemäss kantonalem Tarif.
  • Bei Zuzug aus einem anderen Kanton: Ausländerausweis, gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis, Gesuchsformular A1 (Kantonswechsel) (siehe Website Migrationsamt), Betreibungsregisterauszug und Bestätigung des Sozialamtes (wenn nicht 15 Jahre im Besitz einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung), aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung. Gebühren gemäss kantonalem Tarif.

Zugehörige Objekte