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Baubewilligungsverfahren

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden sowohl grosse Bauvorhaben als auch kleinere bauliche Veränderungen geprüft. Das kantonale Baugesetz sieht zu diesem Zweck verschiedene Verfahren vor:

  • Das ordentliche Verfahren findet überall dort Anwendung, wo nicht das vereinfachte Verfahren oder das Meldeverfahren angewendet wird.
  • Das vereinfachte Verfahren findet nur dort Anwendung, wo keine oder nur die Interessen weniger Einspracheberechtigter berührt werden.
  • Das Meldeverfahren kommt nur auf entsprechendes Gesuch des Bauwilligen zur Anwendung. Es dürfen weder Interessen von Einspracheberechtigten noch wesentliche öffentliche Interessen berührt werden.

Sämtliche Formulare können auf der Website des Kantons St.Gallen bezogen werden. Je nach Standort und Nutzungsart des Bauvorhabens sind auch kantonale Bewilligungen erforderlich. Dazu sind mit den Baugesuchsformularen die entsprechenden Zusatzformulare einzureichen.

Preis

gemäss Gebührentarif

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