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Amtsanzeigen (Hausverbote)

Die Stadtkanzlei ist zuständig für Gesuche um Amtsanzeigen (Hausverbote) gemäss den Bestimmungen des Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB Art. 35bis.) Willenserklärungen in privatrechtlichen Angelegenheiten (Kündigung, Hausverbot und dergleichen) können am Wohnort des Begehrenden oder der anderen Partei amtlich zugestellt werden. Die Gesuche müssen schriftlich eingereicht werden.

Die Gebühr beträgt Fr. 50.- pro Amtsanzeige.

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