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Asylwesen
- Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die kein genügendes Einkommen für den Lebensunterhalt erzielen, erhalten finanzielle Unterstützung. Der nach den Richtlinien für Asylsuchende festgelegte Satz liegt durchschnittlich 30 Prozent unter jenem für Sozialhilfe (Richtlinie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe).
- Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder in kostengünstigen Zimmern/Wohnungen.
- Die Unterstützungskosten werden der Stadt Wil in Form von Pauschalen durch den Bund rückvergütet.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit - GS | 071 913 52 36 | departement.gs@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 071 913 53 23 | sozialedienste@stadtwil.ch |