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Beitragsreglement für kommunale Schutzobjekte

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Schutzobjekten können Beiträge oder Leistungen an deren Erhalt und Pflege beantragen. Für kommunale Schutzobjekte (Kultur und Natur) gilt das neue Reglement über städtische Beiträge an Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten mit kommunaler Bedeutung (Beitragsreglement). Hier finden Sie die Wegleitung und das Gesuchsformular.

Achtung: Das Beitragsgesuch muss vor der Umsetzung der Massnahmen bewilligt sein.

Beitragsgesuche für kantonale Schutzobjekte können bei der kantonalen Denkmalpflege eingereicht werden. Für kantonale Schutzobjekte Natur werden Pflegebeiträge über einen GAöL-Naturschutzvertrag oder Beiträge an Aufwertungs- und Sanierungsprojekte ausgerichtet.

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