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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem Gebiet der Stadt Wil

9. April 2020
Das trockene Wetter der vergangenen Wochen führt in Teilen des Kantons St.Gallen zu einer erheblichen Waldbrandgefahr. Diese dürfte sich aufgrund des trockenen Wetters in den kommenden Tagen zusätzlich verschärfen. Die Stadt Wil erlässt deshalb ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Dieses gilt ab Karfreitag und bis auf Widerruf.

Auf dem Gebiet der Stadt Wil ist somit jegliches Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Zur Waldesnähe zählen die ersten 200 Meter ab der Waldgrenze. Verboten sind in diesen Perimetern auch das Grillen mit Holz und Holzkohle, das Abfeuern von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist ebenso verboten und aus ökologischen Gründen auch in normalen Zeiten nicht angebracht.

Wer unsicher ist, ob weitere Situationen unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem Gebiet der Stadt Wil