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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem Gebiet der Stadt Wil
Auf dem Gebiet der Stadt Wil ist somit jegliches Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Zur Waldesnähe zählen die ersten 200 Meter ab der Waldgrenze. Verboten sind in diesen Perimetern auch das Grillen mit Holz und Holzkohle, das Abfeuern von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist ebenso verboten und aus ökologischen Gründen auch in normalen Zeiten nicht angebracht.
Wer unsicher ist, ob weitere Situationen unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.