Inhalt
Leinenzwang und Betretungsverbot für Hunde gilt
Das Stadtparlament verabschiedete im Juni 2016 ein neues Polizeireglement. Nach einer Abstimmungsbeschwerde taxierte das St.Galler Verwaltungsgericht die darin beanstandeten Artikel weitgehend als verhältnismässig. Die Beschwerdeführer zogen in der Folge den Entscheid ans Bundesgericht weiter und beantragten eine aufschiebende Wirkung der strittigen Bestimmungen.
Das Gesuch um aufschiebende Wirkung wurde nun vom Bundesgericht abgewiesen; die Bestimmungen zum Betretungsverbot und zum Leinenzwang werden per 3. Juni 2019 in Kraft gesetzt. Einzig der vorgesehene Leinenzwang im Wald und an Waldsäumen wurde vom Verwaltungsgericht nicht gestützt. Diese Bestimmung wird deshalb auch nicht angewendet. Das abschliessende Urteil des Bundesgerichts über die strittigen Bestimmungen steht noch aus.