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Stadtparlament heisst «frühe Förderung» gut

1. Juni 2017
An seiner 7. Sitzung in der Legislatur 2017-2020 hat das Stadtparlament Wil einen Kredit zur Schaffung einer Fachstelle für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sowie zur Einführung eines Subventionssystems für Spielgruppen gesprochen, zudem wurde ein Kredit für eine notwendige Dachsanierung im Ebnet-Saal genehmigt. Im Weiteren wurden vier Interpellationen (Förderkonzept Wil; neues Baureglement der Stadt Wil; Beschleunigung des projet futur im Lindenhofquartier; Verkehrsschikane an der Fürstenlandstrasse) beraten. Sodann wurde eine Motion betreffend Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen vom Motionär zurückgezogen; eine von der Fraktion GRÜNE prowil in der Folge eingereichte parlamentarische Erklärung zu diesem Thema fand im Stadtparlament keine Mehrheit.
Entschuldigt waren Erika Häusermann (glp; ganze Sitzung), Roland Bosshart (CVP; ganze Sitzung) und Marcel Malgaroli (FDP; ganze Sitzung) sowie Hans Moser (CVP; ab 18.10 Uhr).


Behandelte Geschäfte


Traktandum 7.1. Frühe Förderung in der Stadt Wil: Aufgrund der besonderen Bedeutung der ersten Lebensjahre für die Entwicklung eines Menschen befassen sich Wissenschaft und Politik in den letzten Jahren verstärkt mit dem Lebensabschnitt zwischen Geburt und Schuleintritt. Dies geschieht in der Regel unter dem Begriff „frühe Förderung“. Damit ist die Förderung und Unterstützung der natürlichen Entwicklung eines Kindes gemeint und das Ermöglichen, dass Kinder in den ersten Lebensjahren in einer möglichst stressfreien, anregungsreichen Umwelt mit tragenden Bindungen aufwachsen können.

Der Stadtrat hat die frühe Förderung zum Legislaturziel für die Legislatur 2013-2016 erklärt und die Erarbeitung eines umfassenden Konzepts für eine Politik der frühen Kindheit in der Stadt Wil in Auftrag gegeben. Unter der Federführung des Departements Soziales, Jugend und Alter hat eine interdepartemental zusammengesetzte Projektgruppe, ergänzt durch eine Spielgruppenvertretung und verstärkt durch eine Expertin des Programms Primokiz der Jacobsfoundation in den letzten drei Jahren die Situation in der Stadt Wil analysiert und das Konzept Frühkindliche Bildung Betreuung und Erziehung in der Stadt Wil erarbeitet. Dabei zeigte sich, dass in der Stadt Wil im Grundsatz ein gutes Angebot für Vorschulkinder und ihre Eltern besteht, aber dieses sehr unterschiedlich genutzt wird und Kinder immer wieder durch die Maschen fallen. Das Konzept schlägt sechs Stossrichtungen für eine wirkungsvolle Politik der frühen Kindheit in der Stadt Wil vor:


  • Fördern der Vernetzung der Angebote, Ausbau der Koordination und Kooperation
  • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
  • Ausbau Spielgruppenangebot
  • Sicherstellen Früherkennung von Förderbedarf
  • Sicherstellen von Begleit- und Unterstützungsangeboten zu Hause
  • Familienzentrum – Prüfung im Rahmen des „projet futur“


Anträge des Stadtrats:

  1. Zur Verankerung einer wirkungsvollen Strategie zur frühen Förderung in der Stadt Wil, insbesondere durch Schaffung einer Fachstelle frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und der Einführung eines Subventionssystems für Spielgruppen, seien ab 1. Januar 2018 für zwei Jahre jährlich wiederkehrende Mehrkosten von Fr. 115’000.- und anschliessend von jährlich Fr. 130‘000.- zu bewilligen.
  2. Der Stadtrat sei zu beauftragen, nach Ablauf von drei Jahren seit Einführung der Fachstelle frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung dem Parlament Bericht zu erstatten.
  3. Es sei festzustellen, dass der Beschluss zu Ziff. 1 dem fakultativen Referendum untersteht.


Eine siebenköpfige, nicht ständige Kommission unter dem Vorsitz von Benjamin Büsser (SVP) hat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. In ihrer Beratung erörterte die Kommission insbesondere die Zielerreichung sowie zwei Modelle für die Abgeltung der Spielgruppenbesuche – einerseits unentgeltliche Spielgruppenbesuche (Modell Rorschach) und andererseits die Kostenübernahme für Spielgruppenbesuche bei Deutschförderbedarf (Modell Basel/Chur). Die Kommission unterstützt die Anträge des Stadtrats einstimmig und stellt zusätzlich mit 6 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen einen eigenen Antrag: „Zur vollständigen Kostenübernahme von zwei Spielgruppenbesuchen pro Woche für Kinder mit Deutschförderbedarf seien zusätzlich jährlich wiederkehrende Kosten von Fr. 65‘000.- zu bewilligen.“ Damit jedes Kind möglichst gut in seine Schulzeit starten kann, soll das Deutschlernen vor dem Kindergarten speziell gefördert werden. Kinder, die kaum oder kein Deutsch sprechen, sollen vor dem Kindergarten eine Spielgruppe besuchen. Je besser Kinder Deutsch sprechen und verstehen, desto leichter können sie im Kindergarten und in der Schule dem Unterricht folgen. Damit steigen ihre Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein. Daher seien für Kinder mit Deutschförderbedarf zwei Spielgruppenbesuchen pro Woche vollständig durch die Stadt zu finanzieren und die zusätzlich anfallenden internen und externen Kosten für die Ermittlung des Deutschförderbedarfs zu übernehmen, begründet die Kommission ihren Antrag.


In seinem einleitenden Votum zeigte Kommissionspräsident Benjamin Büsser (SVP) noch einmal die sehr grosse Bedeutung der Förderung für Kinder im Vorschulalter auf. Diese so genannte frühe Förderung solle in der Stadt Wil verstärkt und ausgebaut werden, unter anderem durch eine finanzielle Unterstützung für den Spielgruppenbesuch. Damit, so Benjamin Büsser weiter, soll auch der Anteils jener Kinder, die solche Spielgruppe besuchen, deutlich erhöht werden. Dabei ziele das Konzept insbesondere auch auf Kinder ab, die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Diese Förderung komme letztlich auch den Schulen und den Lehrpersonen zu Gute. Nach drei Jahren soll dem Parlament ein Bericht vorgelegt werden, der über Wirkungen und Erkenntnisse Auskunft gebe und damit auch die Basis für allfällig notwendige Anpassungen oder Weiterentwicklungen biete. Stadtrat Dario Sulzer, Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter SJA, unterstrich in seinen Ausführungen die grosse, lebenslang positive Wirkung der frühen Förderung – diese trage nicht zuletzt auch zur Chancengleichheit bei. Frühe Förderung sei dabei ein effizientes Instrument, das mit einem relativ geringen Einsatz finanzieller Mittel viel bewirken kann – der so genannte „return of investment“ als ökonomische Grösse sei sehr gut, jeder in der frühen Förderung eingesetzte Franken spare später wesentlich grössere Beträge ein, davon sei auch die Wissenschaft überzeugt. Die Schaffung einer Fachstelle frühe Förderung leiste – insbesondere auch mit der Vernetzung und Stärkung der in diesem Bereich bereits heute aktiven Akteure – hier einen grossen und wichtigen Beitrag. Die finanzielle Förderung des Spielgruppenbesuchs biete ein zweites wirkungsvolles Standbein, zudem sei zusammen mit den Akteuren der frühen Förderung auch ein Konzept als pädagogische Grundlage geschaffen worden.

In der allgemeinen Diskussion griff die CVP-Fraktion diese Argumente auf: Angebote der frühen Förderung wie beispielsweise einer Spielgruppe seien wertvoll, auch in Ergänzung zur Betreuung und Anregung in der Familie. Die ersten Lebensjahre seien eine Zeit, in der wichtige Weichen für die positive Entwicklung eines Kindes gestellt werden – das vom Stadtrat vorgelegte Konzept schaffe hier eine gute Anlaufstelle und biete einen Anreiz für den Spielgruppenbesuch. Die CVP unterstütze daher die Anträge des Stadtrats und auch den Zusatzantrag der vorberatenden Kommission. Auch die SP-Fraktion unterstützte die vorliegenden drei Anträge, zudem lobte sie die sehr gute Vorbereitung des Departements SJA für dieses Geschäft, die auch eine Zusammenstellung der bereits heute grossen Breite und Vielfalt an Angeboten der frühen Förderung in der Stadt Wil beinhaltet habe. Mit dem nun vorgelegten Konzept respektive der vorgesehenen Fachstelle könne nicht nur die Vernetzung und Koordination unter den Akteuren weiter verbessert werden, mit der beantragten Unterstützung für den Spielgruppenbesuch werde auch ein wirkungsvoller Impuls und Anreiz gesetzt. Dies komme nicht zuletzt auch den Kindergärten und den Schulen zu Gute und wirke sich auch positiv im Bereich der Sonderschulzuweisung oder anderer teurer sonderpädagogischer Massnahmen aus. Die SVP-Fraktion hielt fest, dass die hohe Bedeutung der frühen Förderung unbestritten sei. In der Stadt Wil gebe es bezüglich der Spielgruppenquote, also bezüglich des Anteils der Kinder, die eine Spielgruppe besuche, „sehr grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtquartieren“, nicht zuletzt auch infolge der unterschiedlich grossen Anteile an Kindern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben. Vordringlichstes Ziel müsse es daher sein, diese Quoten ganz allgemein zu erhöhen und insbesondere in den schwächeren Quartieren markant zu stärken – der Antrag des Stadtrats ziele aber nicht primär in diese Richtung, da diese Aufgabe nur einen untergeordneten Bestandteil im Profil der vorgesehenen neuen Fachstelle sei. Zudem gebe es bereits heute eine zuständige Person im Departement SJA, die sich um die Spielgruppen kümmere, sodann seien weitere Stellen in der Stadtverwaltung wie beispielsweise die Fachstelle Integration mit der Thematik befasst. Die SVP-Fraktion spreche sich daher gegen die Schaffung einer neuen Fachstelle frühe Förderung aus und lehne den entsprechenden Antrag des Stadtrats ab. Auch der Antrag der vorberatenden Kommission wird von der SVP abgelehnt: Die darin beantragte finanzielle Förderung richte sich alleine auf Kinder mit einem Deutschförderbedarf und schliesse damit Schweizer Familien, die allenfalls auch eine finanzielle Unterstützung benötigen könnten, aus – diese Diskriminierung gehe nicht an. Stadtrat Dario Sulzer betonte, dass sich diese finanzielle Unterstützung an alle Personen richte, in denen Deutschförderbedarf bestehe – dies beziehe sich nicht alleine auf Migrantinnen und Migranten. Von einer Diskriminierung von Schweizer Familien könne daher keine Rede sein. Die Fraktion GRÜNE prowil begrüsste es, dass das Departement SJA im Bereich frühe Förderung aktiv und mit Weitsicht handle – die Wirkung und die Bedeutung der frühen Förderung seien unbestritten. Massnahmen in diesem Bereich würden den Kindern zu Gute kommen, im Kindergarten, in der Schulzeit und auf dem ganzen weiteren Lebensweg. Die Fraktion spreche sich daher einstimmig für das vorgelegte Konzept aus und unterstütze die die Anträge des Stadtrats und der vorberatenden Kommission. Die FDP-Fraktion sprach sich für die Anträge des Stadtrats und der vorberatenden Kommission aus: Kinder brauchen Kontakt zu Gleichaltrigen, beispielsweise in Spielgruppen – Kinder seien in der Sozialisation die besten Lehrmeister, und auch die Sprache oder motorische Fähigkeiten würden im Umgang mit anderen Kindern weitaus besser erlernt als durch andere Massnahmen. Mit der beantragten „Präventivmassnahme“ könnten spätere Folgekosten wesentlich reduziert werden, die frühe Förderung mache daher auch ökonomisch Sinn. Sie sei eine gute Investition in eine positive Schulkarriere, aber auch in eine positive Berufskarriere. Einzig die Berichtsdauer von drei Jahren erachte man als zu kurz – um fundierte Erkenntnisse zu gewinnen, beantrage die FDP daher, dass der Stadtrat erst nach fünf Jahren eine entsprechende Berichterstattung vorlege.

Eintreten war unbestritten und wurde von Parlamentspräsidentin Ursula Egli zum Beschluss erhoben. In der Detailberatung wurden keine Voten mehr vorgebracht.


Abstimmungen:

Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 1): Zur Verankerung einer wirkungsvollen Strategie zur frühen Förderung in der Stadt Wil, insbesondere durch Schaffung einer Fachstelle frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und der Einführung eines Subventionssystems für Spielgruppen, seien ab 1. Januar 2018 für zwei Jahre jährlich wiederkehrende Mehrkosten von Fr. 1115’000.- und anschliessend von jährlich Fr. 130‘000.- zu bewilligen. Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 29 Ja- zu 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Antrag der vorberatenden Kommission (Abstimmung 2): Zur vollständigen Kostenübernahme von zwei Spielgruppenbesuchen pro Woche für Kinder mit Deutschförderbedarf seien zusätzlich jährlich wiederkehrende Kosten von Fr. 65‘000.- zu bewilligen. Dieser Antrag der vorberatenden Kommission wurde mit 28 Ja- zu 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Gegenüberstellung Antrag der FPD-Fraktion und Antrag 2 des Stadtrats (Abstimmung 3). Antrag der FDP: Der Stadtrat sei zu beauftragen, nach Ablauf von fünf Jahren seit Einführung der Fachstelle frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung dem Parlament Bericht zu erstatten. Antrag 2 des Stadtrats: Der Stadtrat sei zu beauftragen, nach Ablauf von drei Jahren seit Einführung der Fachstelle frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung dem Parlament Bericht zu erstatten. In der Gegenüberstellung obsiegte der Antrag der FDP mit 27 Stimmen gegen 9 Stimmen bei 1 Enthaltung über den stadträtlichen Antrag. (Abstimmung 4) Der obsiegende Antrag der FDP wurde mit 29 Ja- zu 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.


Antrag 3 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass die Beschlüsse zu den Ziffern 1 bis 3 gemäss Art. 7 lit. g Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstehen. Parlamentspräsidentin Ursula Egli stellte dies fest.




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Traktandum 7.2. Ebnet-Saal – Dachsanierung: Wassereintritte durch die Decke des Ebnet-Saals in Bronschhofen offenbarten im Sommer 2014 erhebliche konstruktive Mängel in der Dachkonstruktion, die die Beständigkeit und Sicherheit des Bauwerks auf längere Frist beeinträchtigten. Mit der Korrektur der baulichen Mängel soll zudem die Erdbebensicherheit sowie die Lebensdauer der Tragkonstruktion erhöht werden. Auf dem sanierten Dach soll in Abstimmung mit den Sanierungsmassnahmen eine Photovoltaikanlage erstellt werden.


Anträge des Stadtrats:

  1. Für die die Dachsanierung des Ebnet-Saals sei ein Kredit von Fr. 2,677 Mio . inkl. MWST zu genehmigen.
  2. Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziff. 1 laut Art. 7. lit d) der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.
 

Die siebenköpfige, ständige Bau- und Verkehrskommission BVK unter dem Vorsitz von Reto Gehrig (CVP) hat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Eintreten war dabei unbestritten. In ihrer Beratung erörterte die Kommission insbesondere die Vorlage und deren Hintergründe, die fehlende Gesamtverantwortung beim Neubau und deren Auswirkungen, den Umfang der Sanierungsmassnahmen sowie die Höhe der Investitionskosten und der Förderbeiträge Kanton und Stadt. Die Kommission unterstützt die Anträge des Stadtrats einstimmig und stellt keine eigenen Anträge.


In seinem einleitenden Votum hielt BVK-Präsident Reto Gehrig (CVP) fest, dass das Geschäft einiges an Kopfschütteln ausgelöst habe: Beim Ebnet-Saal handle es sich um ein noch relativ neues Gebäude – und nun liege dieser Bericht über einen grossen Schaden und einen klar angezeigten Handlungsbedarf auf dem Tisch. Die Kommission habe vor diesem Hintergrund unter anderem auch die Frage nach der Baukontrolle und -aufsicht durch die damalige Gemeinde Bronschhofen oder nach einer allfälligen Haftung damals beteiligter Firmen gestellt. Die Kommission habe sodann die vorgesehene Art der Sanierung mittels einer kompletten Dachabdeckung und dem Bau eines Notdaches sowie die budgetierten Kosten thematisiert. Dabei habe sich die BVK versichern lassen, dass der Kostenvoranschlag möglichst vorsichtig, aber mit den notwendigen realistischen Reserven und fundiert erstellt worden sei, sodass in finanzieller Hinsicht keine bösen Überraschungen zu erwarten seien. Nach Ansicht der BVK sei die vorgesehene Sanierung die geeignete Massnahme, den vorliegenden baulichen Missstand des undichten Daches zu beheben – ein Abbruch und Neubau der doch relativ neuen Baute sei ihrer Meinung nach nicht verhältnismässig und daher kein Thema. Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr BUV, hielt fest, dass auch der Stadtrat über die „Kostenspirale“ negativ überrascht gewesen sei – bei der ersten Kostenschätzung sei noch nicht das ganze Ausmass des nun vorliegenden Schadens bekannt gewesen sei. Man sehe keine Alternativen zum vorgelegten Sanierungskonzept und dem darin dargestellten Vorgehen. Positiv sei, dass mit dieser Massnahme einerseits die Lebensdauer der gesamten Tragekonstruktion verlängert und andererseits auf dem Dach eine Photovoltaikanlage realisiert werden kann.

In der allgemeinen Diskussion bezeichnete die SP-Fraktion die Dachkonstruktion als „Baupfusch“, nicht zuletzt auch infolge des Kostendrucks seitens der Gemeinde und infolge mangelnder Kompetenz und Zeit bei der Bauaufsicht und -kontrolle durch die Gemeinde Bronschhofen. Diese Punkte – Kostendruck und fehlende Kontrolle respektive mangelnde Kompetenzen und Kapazitäten – können sich später rächen, wie das vorliegende Beispiel zeige. Hierauf gelte es bei künftigen Bauvorhaben ein angemessenes Augenmerk zu legen – ein solcher Fall dürfe sich nicht mehr wiederholen. Dennoch, der Bedarf und die Notwendigkeit seien ausgewiesen, die SP spreche sich daher einstimmig für die Sanierung aus. Auch die CVP-Fraktion unterstützte die Anträge des Stadtrats – der Bedarf einer Dachsanierung sei ausgewiesen, nicht zuletzt auch zur Verhinderung von Folgeschäden. Daneben gelte es aber auch, die grundsätzlichen Lehren aus diesem Fall für die Zukunft zu ziehen – Bauvorhaben seien sorgfältig vorzubereiten sowie mit den entsprechenden Mitteln für eine qualitativ gute Ausführung und mit ausreichend Kapazitäten und Kompetenzen in der Kontrolle und Begleitung auszustatten. Nur so könne verhindert werden, dass sich ein ähnlicher negativer Fall wiederhole. Man müsse jetzt schlicht und einfach handeln, unterstrich auch die Fraktion GRÜNE prowil: Der Bedarf ist ausgewiesen, auch wenn der beantragte Kredit hoch sei. Hier zeige sich einmalmehr: „Billiger ist nicht unbedingt immer günstiger.“ Dies sei bei künftigen Bauvorhaben unbedingt zu beherzigen – die Fraktion GRÜNE prowil spreche sich daher für die Anträge des Stadtrats aus. Es seien Fehler beim Bau des Daches gemacht worden, dies sei unbestritten – leider seien Regress-Ansprüche an die damals beteiligten Firmen nicht mehr möglich, hielt die FDP-Fraktion fest. Ebenso unbestritten sei, dass diese Fehler nun behoben werden müssen. Dabei seien die nun beantragten Mittel nicht alleine für die Behebung der nun zu Tage getretenen Baumängel vorgesehen – der ebenfalls vorgesehene Bau einer Photovoltaikanlage sei zugleich auch eine Investition in die Zukunft. In diesem Sinne spreche sich die FDP für die Anträge des Stadtrats aus. Die Notwendigkeit der Dachsanierung sei in der SVP-Fraktion unbestritten, man werde daher dem beantragten Kredit zustimmen.

Eintreten war unbestritten und wurde von Parlamentspräsidentin Ursula Egli zum Beschluss erhoben. In der Detailberatung wurden keine Voten mehr vorgebracht.


Abstimmungen:

Antrag 1 des Stadtrats (Abstimmung 5): Für die die Dachsanierung des Ebnet-Saals sei ein Kredit von Fr. 2,677 Mio. inkl. MWST zu genehmigen. Dieser Antrag des Stadtrats wurde mit 36 Ja- zu 0 Ja-Stimmen bei 0 Enthaltungen einstimmig angenommen.

Antrag 2 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziff. 1 laut Art. 7. lit d) der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht. Parlamentspräsidentin Ursula Egli stellte dies fest.




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Traktandum 7.3. Motion Sebastian Koller (GRÜNE, Junge Grüne & KulturfreundInnen) – Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen / Erheblicherklärung: Sebastian Koller (Junge Grüne) hat zusammen mit zehn Mitunterzeichneten eine Motion eingereicht mit dem Ziel, das vom Stadtrat Ende Dezember 2016 erlassene Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen dem Stadtparlament zur Beratung und Genehmigung zu unterbreiten. Begründet wird es in zweierlei Hinsicht: Zum einen verletze das Reglement das Legalitätsprinzip im Abgaberecht, da die Grundzüge der Benutzungsregeln nicht von der Legislative erlassen worden seien. Zum anderen sei das Benutzungsreglement inhaltlich zu optimieren und kundenfreundlicher auszugestalten. Der Erstunterzeichner beantragte, die Motion dringlich zu erklären, da das bestehende Reglement keine genügende Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung darstelle.


Antrag des Stadtrats: Die Motion sei nicht erheblich zu erklären.


Begründung des Stadtrats: Der Motionär bestreitet eine rechtsgenügliche Grundlage für das vom Stadtrat erlassene Benutzungsreglement von Schul- und Sportanlagen und rügt namentlich eine Verletzung des Legalitätsprinzips im Abgaberecht. Der Stadtrat hat zu dieser Einwendung, welche auch in der Vernehmlassung der Partei Grüne Wil-Fürstenland vorgebracht und auch Gegenstand der vom Motionär am 9. Februar 2017 eingereichten Interpellation war, bereits mehrmals Stellung genommen. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die eine abweichende Beurteilung nahe legen. Der Motionär erachtet es zudem als notwendig, das Benutzungsreglement kundenfreundlicher auszugestalten. Im Besonderen soll die Benutzung der Schulanlagen grundsätzlich auch während den Schulferien möglich sein, die Benutzungszeiten der Schulanlagen seien möglichst ähnlich geregelt werden wie diejenigen der Sportanlagen und die Annullierung einer bereits getätigten Reservation ohne Ersatzangebot solle ausgeschlossen sein. Die vom Motionär angeregte Ausweitung der Öffnungsmöglichkeiten ist in Prüfung, zudem steht das Departement BUV in regem Kontakt und Austausch mit der IG Wiler Sportvereine, der IG Kultur und anderen Nutzenden. Der Stadtrat ist daher überzeugt, dass im Rahmen der Gespräche mit den unterschiedlichen Anspruchsgruppen eine Lösung für eine bedürfnisgerechte und optimale Nutzung gefunden wird - das geltende Reglement über die Benutzung der Schul- und Sportanlagen bietet dabei auch den notwendigen Spielraum für eine sach- und bedürfnisgerechte Umsetzung. Der Austausch mit den verschiedensten Nutzenden und die Erfahrungen mit dem neuen Benutzungsreglement werden laufend analysiert. Dies mit dem Ziel, die notwendigen Optimierungen zu erkennen und einzuleiten. Zeichnen sich im ersten Umsetzungsjahr breit abgestützte, grundlegende Änderungsbedürfnisse in der Ausführung ab, behält sich der Stadtrat vor, das Reglement zeitnah entsprechend anzupassen.


Stellungnahme des Motionärs und Diskussion: Sebastian Koller (Junge Grüne) betonte in seinen Ausführungen noch einmal, dass das vom Stadtrat erlassene Reglement „klar ungenügend“ sei und im Vergleich zu den vorherigen Regelungen wiederholt zu Problemen für Vereine geführt habe. Gewohnte Raumnutzungen seien plötzlich nicht mehr möglich gewesen, in einzelnen Fällen seien Vereine sogar vor verschlossenen Türen gestanden. Dabei habe die Fachstelle Raumreservation auch wiederholt keine Flexibilität gezeigt, um den Vereinen entgegen zu kommen oder Ausnahmen etwa in den Ferien, an Sonn- oder Feiertagen zu ermöglichen. Dies gehe nicht an – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt Wil sich gerne selber als „Kulturstadt und Vereinsstadt“ rühme. Zwischen diesen schönen Worten und der Realität des Benutzungsreglements gebe es eine „unschöne Diskrepanz“, die zu beheben sei: Jeder Verein, der zum öffentlichen Leben in der Stadt Wil in welcher Form auch immer beitrage, habe das Recht und den Anspruch, ernst genommen und unterstützt zu werden – die Bedürfnisse der Vereine betreffend Saal- und Hallenbenutzung seien ausgewiesen, ein angemessenes Reglement müsse diesen Bedürfnisse gerecht werden. Das Benutzungsreglement sei daher zwingend inhaltlich zu optimieren und kundenfreundlicher auszugestalten. Sodann betonte Sebastian Koller noch einmal, dass das Reglement das Legalitätsprinzip im Abgaberecht verletzte, da die Grundzüge der Benutzungsregeln nicht von der Legislative erlassen worden seien und daher auch den Grundsatz der Gewaltenteilung nicht berücksichtige. Die Gegenargumente, die der Stadtrat in rechtlicher Sicht vorgebracht habe, bezeichnete Sebastian Koller als „absurd“ – er erwarte daher eine entsprechende Erklärung des Stadtrats, ob er an dieser Argumentation festhalte. Wenn dies der Fall sei, könne das Parlament nicht über die Motion befinden, da der rechtliche Rahmen nicht ausreichend klar sei. In Absprache mit der Fraktion GRÜNE prowil behalte er sich für diesen Fall vor, die Motion zurückzuziehen und anstelle dessen eine parlamentarische Erklärung abzugeben: „Das Parlament fordert den Stadtrat auf, den städtischen Vereinen spätestens am September 2017 die Nutzung der Schul-und Sportanlagen am Sonntagen und während der Schulferien zu ermöglichen.“ Er hoffe auf die Unterstützung des Parlaments für diese parlamentarische Erklärung. Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departementes Bau, Umwelt und Verkehr BUV, hielt fest, dass er im Kontakt mit Sport- und Kulturvereinen stehe und dabei den Unmut oder die Probleme mit dem Reglement wahrgenommen habe. Er sei aber sicher, dass die Stossrichtungen der Stadt und der Vereine sich decken – es gehe darum, die Schul- und Sportanlagen in angemessener Weise zur Verfügung zu stellen, sodass sie für kulturelle oder sportliche Belange gut genutzt werden können. Es sei ihm ein Anliegen, diese Schwierigkeiten zu beheben und das System zu optimieren. Man nehme entsprechende Anregungen, Inputs und Anliegen aus den Vereinen sehr gerne entgegen. Dass diese Optimierung auf der Basis des nun vorliegenden Reglements sicherlich möglich sei, davon sei er überzeugt. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin des Departements Finanzen, Kultur und Verwaltung FKV, wies die Anschuldigen von Sebastian Koller in rechtlicher Sicht im Namen des Stadtrats vollumfänglich zurück, der Stadtrat teile aber die Meinung des Motionärs, die Delegationsnorm hätte ausführlicher sein können - der Stadtrat habe sich diesbezüglich an der ähnlichen Delegationsnorm der Stadt St.Gallen orientiert. In inhaltlicher Sicht hielt Susanen Hartmann fest, dass der Stadtrat auch zahlreiche Anregungen aus der Vernehmlassung aufgenommen und zum grössten Teil im Reglement berücksichtigt habe. Es sei zudem auch so, dass der Stadtrat den zuständigen Stellen klare Anweisungen gegeben hat, den im Reglement dargestellten Ermessensspielraum auszunützen und das Reglement grosszügig, flexibel, kundenfreundlich und mit gesundem Menschenverstand auszulegen. Sie sei überzeugt, dass diese Optimierung des Reglement mit den Bemühungen, wie sie ihr Stadtratskollege Daniel Stutz skizziert habe, erfolgreich sein werden. Votanten verschiedener Fraktionen schilderten anschliessend eigene Erfahrungen und Erlebnisse im Zusammenhang mit Raumreservationen respektive mit dem Reglement, das sich als „umständlich“, „unflexibel“, „teilweise mit hohen Kosten verbunden“ und „bisweilen absurd“ herausgestellt habe. In verschiedenen Voten wurde festgehalten, dass unbestritten Optimierungsbedarf bestehe: Zudem wurde betont, dass das Reglement nur das eine sei – mindestens ebenso wichtig seien die Umsetzung des Reglements respektive die Auslegung des Reglements durch die zuständige Person in der Verwaltung: Hier sei zwingend ein hohes Mass an Kundenfreundlichkeit und Flexibilität gefragt.


Der Motionär Sebastian Koller (Junge GRÜNE) zog sodann die Motion zurück und unterbreitete dem Parlament die in Aussicht gestellte parlamentarische Erklärung.


Parlamentarische Erklärung der Fraktion GRÜNE prowil (Abstimmung 6): Das Parlament fordert den Stadtrat auf, den städtischen Vereinen spätestens am September 2017 die Nutzung der Schul-und Sportanlagen am Sonntagen und während der Schulferien zu ermöglichen. Diese parlamentarische Erklärung wurde mit 20 Nein- zu 16 Ja-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Das Geschäft ist somit erledigt.




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Traktandum 7.4. Interpellation Eva Noger (GRÜNE prowil) - Förderkonzept Wil: Eva Noger hat am 28. Februar 2017 zusammen mit 23 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift „Förderkonzept Wil“ eingereicht. In dieser Interpellation werden vom Stadtrat Antworten zu 13 Fragen erwartet.


Beantwortung des Stadtrats: In seiner Interpellationsantwort erläutert der Stadtrat seinen Entscheid betreffend der Abschaffung der Kleinklassen – ein Entscheid, der notabene vom Schulrat vorberaten und im Sinne eines einen Richtungsentscheides zuhanden des Stadtrats beschlossen worden war. Weitere Aspekte der stadträtlichen Antwort beziehen sich auf die zu Grunde liegenden Überlegungen zur Führung von Kleinklassen beziehungsweise zur integrativen Beschulung, auf Massnahmen für Kinder, die bisher die Einführungsklasse oder das Einschulungsjahr besucht haben, auf die Auflösung von Kleinklassen respektive die notwendigen Vorbereitungen für die integrative Beschulung, welche auch Weiterbildungen beinhalten soll. Die Sensibilisierung der Lehrpersonen sei bereits im Gange: Die integrative Beschulung ist ein Thema, welches in der Fachwelt wie auch in der Lehrerschaft schon seit längerem diskutiert und intensiv verfolgt wird. Die Lehrpersonen haben sich deshalb auch schon seit längerer Zeit damit befasst. Geplant ist zudem, dass die Schulen der Stadt Wil einen adäquaten Gestaltungsraum erhalten, um jeweilige Gegebenheiten der Schuleinheit aufnehmen zu können. Dies ermöglicht dem Lehrpersonenteam eine gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Thema und das Erarbeiten einer angepassten Lösung, welche die eigene Schulidentität mitberücksichtigt. Sodann beleuchtet der Stadtrat in seiner Antwort die Frage nach Erfahrungen mit der Auflösung von Kleinklassen und entgegnet der Befürchtung, dass Sonderschuleinweisungen durch die Schliessung von Kleinklassen zunehmen: Ein solcher Effekt sein nicht bekannt, wie auch der Vergleich mit anderen Kantonen zeige. Abschliessend hält der Stadtrat fest, dass die Tragfähigkeit sichergestellt werden kann – weitere Details hierzu wurden bereits in der Antwort zur Interpellation „Tragfähigkeit Wiler Schulen“ ausgeführt.


Stellungnahme des Interpellanten: Einleitend bedankte sich die Interpellantin Eva Noger (GRÜNE prowil) für die Beantwortung ihrer Fragen. Sodann hielt sie fest, dass sie sich mit ihrer Interpellation nicht primär für oder gegen das eine oder das andere Modell – eine integrative oder eine separative Beschulung – ausspreche oder einsetze. Ihr sei es vielmehr einfach ein Anliegen, dass ein allfälliger Wechsel vom heutigen separativen auf einen neu integratives System sorgfältig abgeklärt, gut vorbereitet und umsichtig umgesetzt werde. Verschiedene Fragen im Zusammenhang mit diesem Modellwechsel seien aber ihrer Ansicht nach noch nicht ausreichend geklärt – auch nach der Interpellationsantwort des Stadtrats nicht. Zudem seien ihrer Ansicht nach die Fachleute und Direktbetroffenen, sprich die Lehrpersonen aus dem fraglichen Bereich, zu wenig mit einbezogen und über den gefällten Entscheid auch nicht angemessen informiert worden. Die Argumentation des Stadtrats in Bezug auf die Stigmatisierung sei nicht nachvollziehbar: In den tieferen Klassen sei diese Stigmatisierung nicht so ausgeprägt, weil die betroffenen Kinder oftmals wieder den Weg in die Regelklasse finden. Erst in höheren Klassen, wenn eine Massnahme definitiver und andauernder werde, nehme auch der Umfang der Stigmatisierung zu, dies umso mehr, als in diesem Alter die Zugehörigkeit zu einer Peer-Group sehr wichtig ist. Dies würde für eine integrative Beschulung in der Oberstufe sprechen – doch genau das Gegenteil sei der Fall, hier sei ein separatives System vorgesehen. Dabei seien separative Gefässe beim Schuleinstieg eher sinnvoll, da damit wichtige Weichen richtig gestellt und spätere Probleme präventiv angegangen werden können. Sie spreche sich daher für die Beibehaltung der Einführungsklasse aus – diese gebe den Kindern, aber auch den Eltern und den Lehrpersonen mehr Zeit und Gelegenheit, allfällige Defizite anzugehen und aufzuarbeiten, sodass anschliessend unter Umständen der Einstieg in die Regelklasse möglich ist. Hier habe sich das heutige System mit der Einführungsklasse und dem Einschulungsjahr bewährt – nun werde dieses Instrument ohne eine Alternative abgeschafft. In ihren Augen sei das Konzept zu wenig weitsichtig durchdacht, sondern vielmehr eine blosse Sammlung von Möglichleiten, die nur skizziert werden, aber nicht ausgereift seien. Stadträtin Jutta Röösli, Vorsteherin des Departements Bildung und Sport BS, zeigte auf, dass in verschiedenen Bereichen des lokalen Förderkonzepts Detailarbeiten noch im Gange seien – darum habe man noch nicht alle Fragen abschliessend beantworten können. Es gehe dabei darum, auch in Zusammenarbeit mit den betreffenden Lehrpersonen und Fachleuten aufzuzeigen und auszuarbeiten, wie der Modellwechsel konkret umgesetzt wird, wobei den Schulen Freiraum für eigene Ausgestaltungen zugestanden werde. Betreffend Beibehaltung von Kleinklassen in der Oberstufe verweise die Interpellationsantwort darauf, dass man hier jetzt bewusst noch keine Anpassungen vorgenommen habe, weil zuerst das in Aussicht gestellte kantonale Oberstufenkonzept abgewartet werden solle. Wenn dieses Konzept dannzumal vorliege, werde man die Situation neu beurteilen und die entsprechenden Massnahmen treffen.


Abschliessend zeigte sich die Interpellantin Eva Noger (GRÜNE prowil) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.




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Traktandum 7.5. Interpellation Thomas Hinder (SVP) – Verkehrsschikane an der Fürstenlandstrasse: Thomas Hinder (SVP) hat am 2. März 2017 mit 13 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift „Verkehrsschikane an der Fürstenlandstrasse“ eingereicht, in der er zu vier Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.


Beantwortung des Stadtrats: In seiner Antwort verweist der Stadtrat auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die für den besagten Streckenabschnitt gelten: Im Einzugsgebiet der Fürstenlandstrasse liegen mehrere öffentliche, stark frequentierte Einrichtungen wie beispielsweise die Klosterweg-Turnanlage, das Spital Wil und das Pflegezentrum Fürstenau. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, die Verkehrssicherheit für den Fuss- und Radverkehr auf der Fürstenlandstrasse zu verbessern – dies ist das erklärte Ziel des Projektes „Strassenraumgestaltung Fürstenlandstrasse“, das der Stadtrat dem Stadtparlament mit Bericht und Antrag unterbreitet hat und vom Parlament im Februar 2011 gutgeheissen worden ist.

Neben zwei ersten definitiven Massnahmen dieses Projektes – eine Fahrbahnquerung im Bereich Fürstenland-und Weidgutstrasse mit einer Mittelinsel für den Langsamverkehr sowie einer Verlängerung des Fuss-Radwegs bis zum Fürstenlandkreisel, realisiert im Herbst 2016 – wurde im Dezember 2016 im Bereich des Pflegezentrums Fürstenau als provisorische Massnahme ein horizontaler Versatz erstellt. Diese Installation am Fussgängerstreifen auf der Nordseite der Strasse nahe der Einmündung Von-Thurnsteig reduziert durch eine bewusste Fahrbahnverengung die Geschwindigkeit und erhöht so den Fussgängerschutz bei der Strassenquerung wirkungsvoll.

Nach Installation der provisorischen Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Baukastensystem aus Kunststoff) wurde seitens der Stadt Wil deren Wirkung beobachtet und festgestellt, dass Anpassungen notwendig sind. Zudem gingen verschiedene Meldungen von Verkehrsteilnehmenden ein, die ebenfalls Anpassungen forderten. Deshalb fand am 10. Januar 2017 eine Besprechung zwischen der Stadt Wil und der Kantonspolizei St.Gallen betreffend diese Installationsmassnahmen statt. Es wurde festgestellt, dass die Kreuzungsmöglichkeit für zwei Personenwagen zu verbessern ist, indem die Durchfahrtsbreite erhöht werden sollte. Gemeinsam wurde festgelegt, die Elemente des horizontalen Versatzes zu verschieben, sodass neu statt der bisherigen Durchfahrtsbreite von 4,65 m nun eine Breite von rund 5,20 m zur Verfügung steht. Im Bereich des horizontalen Versatzes, welcher noch mit weissen Strassenpfählen ergänzt wird, soll zudem eine weisse sogenannte Abweislinie eingezeichnet werden. Diese Randlinie zeigt den Velofahrenden, dass die Kunststoffelemente strassenseitig zu umfahren sind.

Des Weiteren wird im Bereich des Fussgängerstreifens der Velostreifen auf der Nordseite der Fürstenlandstrasse demarkiert und stadtauswärts das auf der Südseite der Strasse eingezeichnete Parkfeld aufgehoben, somit ist sichergestellt, dass es im Bereich der Verengung zu keinen Stausituationen kommen kann. Einzelne dieser Punkte konnten umgehend umgesetzt werden, die Ausführung der weiteren Arbeiten (z.B. Markierungsarbeiten) mussten auf die Witterungsverhältnisse abgestimmt werden.

In seiner Antwort zeigt der Stadtrat sodann die Wirkung der provisorischen Verkehrsberuhigungsmassnahme auf: Mit den Fahrbahnverengungen wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert und somit der Fussgängerschutz bei den Strassenquerungen wesentlich verbessert. Erfahrungen mit vergleichbaren horizontalen Versätzen in den T-30 Zonen, den sogenannten Fussgänger- und Parkfeldnasen, bestätigen die Wirksamkeit der baulichen Massnahmen. Die lokale Massnahme im Bereich des Pflegezentrums Fürstenau wurde als Provisorium aus Kunststoffelementen installiert und wird bis zur Umsetzung des vom Parlament genehmigten Projektes „Strassenraumgestaltung Fürstenlandstrasse“ bestehen bleiben. Diese Umsetzung ist abhängig vom Projekt Netzergänzung Grünaustrasse, welches ein Element des Agglomerationsprojekts 3. Generation ist. Ein weiterer, ebenfalls aus Kunststoffelementen bestehender horizontaler Versatz wird beim Fussgängerübergang Spital installiert. Die Umsetzung ist, abhängig vom Baufortschritt Spitalumbau, für 2017 vorgesehen. Der geplante Fussgängerschutz wird gleichzeitig mit dem Neubau der behindertengerechten Bushaltestelle Spital Wil ausgeführt.


Stellungnahme des Interpellanten: Einleitend kritisierte der Interpellant Thomas Hinder (SVP) noch einmal die Verkehrsschikane – es sei ein Hindernis, das schon zu verschiedenen Auffahrunfällen geführt habe und mehr eine Gefahrenquelle oder eine Behinderung denn eine wirkliche Verkehrsberuhigungsmassnahme darstelle. Sein Ziel sei klar: Es gehe nicht an, weitere solche Massnahmen in der Fürstenlandstrasse umzusetzen – Verkehrsbehinderung sei nicht gleichzusetzen mit Verkehrsberuhigung. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass es sich sehr wohl um eine Verkehrsberuhigungsmassnahme handle, den Begriff der Verkehrsschikane weise er zurück. Die Massnahme, die zu einer Verbesserung für die Autofahrenden geführt habe, basiere auf einem umfassenden Strassenkonzept für die Fürstenlandstrasse, das dem Parlament vorgelegt und von diesem gutgeheissen worden sei. Die Umsetzung der Massnahme und auch die zwischenzeitlich vorgenommenen Anpassungen seien jeweils in Absprache mich der Kantonspolizei erfolgt.


Abschliessend zeigte sich der Interpellant Thomas Hinder (SVP) mit der Antwort des Stadtrats einigermassen zufrieden.




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Traktandum 7.6. Interpellation Benjamin Büsser (SVP) – Neues Baureglement Stadt Wil: Die SVP-Fraktion (Erstunterzeichner Benjamin Büsser, SVP) hat am 6. April 2017 mit 17 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift „Neues Baureglement Stadt Wil“ eingereicht, in der sie zu vier Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.


Beantwortung des Stadtrats: Der Prozess zur Totalrevision der Nutzungsplanung der Stadt Wil – ausgehend von den ersten Schritten zur Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts – dauert nun schon mehr als zehn Jahre, die baldige Inkraftsetzung nimmt daher einen äusserst hohen Stellenwert ein, hält der Stadtrat in seiner Antwort fest. Das Stadtparlament hat den Bericht und Antrag zur Revision der Nutzungsplanung am 3. März 2016 genehmigt; aus der zweiten öffentlichen Auflage der Nutzungsplanung sind aber noch drei Einsprache-Rekurse hängig. Der Stadtrat geht aktuell davon aus, dass in einem oder zwei dieser Verfahren durch Gespräche eine Einigung erzielt werden kann und die übrigen Rekurse durch das kantonale Baudepartement zu entscheiden sind. Ein solcher Entscheid könnte mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden; im schlechtesten Fall könnte dies eine deutliche Verzögerung für das Inkrafttreten der gesamten revidierten Nutzungsplanung bedeuten. Der Stadtrat sieht sich in der Verantwortung, in diesem Prozess eine aktive Rolle wahrzunehmen, das heisst sich für eine rasche Behandlung der noch hängigen Rekurse einzusetzen und die notwendigen Gespräche zu führen.

Das kantonale Baudepartement hat in seinem Kreisschreiben vom März 2017 zu den Übergangsbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) konkret Stellung genommen. Demnach wird auf Nutzungspläne, die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses nach Art. 29 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 6. Juni 1972 bereits öffentlich aufgelegen haben, das bisherige Recht angewendet (Art. 174 PBG); Zonenpläne und Baureglemente der politischen Gemeinden sind innert zehn Jahren seit Vollzugsbeginn dieses Erlasses im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anzupassen (Art. 175 PBG). Für die Stadt Wil bedeutet dies, dass das Inkrafttreten des PBG am 1. Oktober 2017 materiell vorerst wenig direkte Auswirkungen haben wird. Die geltenden Zonenpläne Wil und Bronschhofen-Rossrüti sowie die beiden Baureglemente Wil und Bronschhofen-Rossrüti bleiben anwendbar und sogar das eigentlich ausser Kraft gesetzte Baugesetz wird weiterhin angewendet, soweit sich die kommunale Bauordnung darauf bezieht. Das PBG hat deshalb auch keinen Einfluss auf das Inkrafttreten der revidierten Nutzungsplanung. Ein konkreter Zeitplan für die Integration des PBGs besteht noch nicht. Derzeit liegt der Fokus klar darauf, möglichst rasch die revidierte Nutzungsplanung in Kraft setzen zu können. Der Stadtrat ist sich aber bewusst, dass anschliessend zeitnah die Revision der Richt- und Nutzungsplanung gestützt auf die neuen gesetzlichen Vorgaben namentlich das PBG in Angriff genommen werden muss, so dass die vom Kanton gewährte zehnjährige Übergangsfrist nicht vollumfänglich beansprucht werden muss.

Betreffend die Behandlung von Baugesuchen nach neuem Baureglement respektive dem damit einhergehenden allenfalls punktuell höheren Ressourcenbedarf hält der Stadtrat fest, dass davon auszugehen ist, dass auch nach Inkrafttreten des neuen Baureglements nicht alle sich darauf abstützenden Baugesuche gleichzeitig eingereicht werden. Zudem ist die zuständige Abteilung Bewilligungen aktuell organisatorisch gut aufgestellt. Dennoch: Neben fachlichen Vorbereitungen in Bezug auf das Inkrafttreten des neuen Baureglements muss auch die Ressourcenfrage beachtet werden; diese ist notabene ein Thema im laufenden Organisationsentwicklungsprojekt, welches zurzeit im gesamten Departement BUV in Bearbeitung steht.


Stellungnahme des Interpellanten: Einleitend bedankte sich der Interpellant Benjamin Büsser (SVP) für die Beantwortung seiner Fragen. Sodann hielt er fest, dass die Bauwirtschaft ein wichtiger Träger für die wirtschaftliche Prosperität der Stadt Wil sei – diesem Wirtschaftsbereich wie auch allen anderen Anspruchsgruppen mit einem gültigen Reglement endlich einen klaren Rahmen zu geben und so bei allen Beteiligten oder Betroffenen für Rechtssicherheit zu sorgen sei daher zwingend notwendig. Der aktuelle Zustand sei nicht haltbar. Entsprechend sei beim Kanton hier entsprechender Druck zu machen, damit die notwendigen Schritte unternommen werden, dass das Reglement zeitnah in Kraft gesetzt werden kann. Stadtrat Daniel Stutz hielt fest, dass er dieses Anliegen nachvollziehen könne und der Stadtrat diesem Thema eine entsprechend hohe Priorität beigemessen werde. Sodann zeigte er auf, dass dieser Tage just ein Treffen mit dem entsprechenden Mitglied der St.Galler Regierung anstehe – er werde das Thema bei dieser Gelegenheit zur Sprache bringen.


Abschliessend zeigte sich der Interpellant Benjamin Büsser (SVP) mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden.




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Traktandum 7.7. Interpellation Jannik Schweizer (Jungfreisinnige) – Lindenhofquartier: Beschleunigung des projet futur: Jannik Schweizer, Jungfreisinnige Wil und Umgebung, hat am 6. April 2017 mit 19 Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift „Lindenhof: Beschleunigung des projet futur“ eingereicht, in der er zu drei Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.



Beantwortung des Stadtrats: In seiner Beantwortung zeigt der Stadtrat die Schritte zur Umsetzung des Projektes auf. Derzeit befindet sich eine Richtofferte für die Erstellung eines Quartierrichtplanes respektive -leitbildes auf Grundlage des aktuellen kommunalen Richtplanes in der stadtinternen Prüfung. Zudem ist die Thematik des preisgünstigen Wohnens in Bearbeitung, hier sind Gespräche mit einem Raumplanungsbüro vorgesehen. Die Priorität der Realisierung eines Quartiertreffs bezeichnet der Stadtrat als hoch, sodass Begegnungs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten im Quartier gut koordiniert und räumlich nah zur Verfügung gestellt werden können. Ziel ist es, mit dem Budget 2018 Ressourcen für den Quartiertreff und das Quartierbüro bereitzustellen. Werden die Budgetposten vom Parlament genehmigt, können ab Februar 2018 die beiden Strategieziele von Seiten des Departements Finanzen, Kultur und Verwaltung respektive der Fachstelle Integration zeitnah umgesetzt werden. Der Stadtrat ist überzeugt, mit den beiden Massnahmen einen wichtigen Beitrag für ein gutes Zusammenleben im Quartier zu leisten. Die Umsetzung des Gesamtprojekts (bestehend aus den Elementen Quartierentwicklung kommunikativ begleiten; Quartiertreffpunkt initiieren; Quartierbüro aufbauen; gemeinschaftliche Räume gestalten; bezahlbare, familienfreundliche Wohnformen fördern; Quartierrichtplan erarbeiten; Langsamverkehr optimieren) ist in drei Phasen vorgesehen – 2017/2018, 2019/2020 sowie 2021 und später. Der Stadtrat geht davon aus, dass das Gesamtprojekt grundsätzlich wie vorgesehen umgesetzt werden kann. Hingegen dürfte sich die Erarbeitung eines Quartierrichtplans und -leitbildes verzögern, da die Erhaltung der städtebaulichen Qualitäten auch seitens Stadtplanung beurteilt werden soll, welche auch die vorgesehene Partizipation der Grundeigentümer koordinieren und durchführen müsste.


Stellungnahme des Interpellanten: Einleitend hielt der Interpellant Janik Schweizer (Jungfreisinnige) fest, dass die am Projekt projet futur beteiligten Personen gute Arbeit geleistet und wichtige Grundlagen sorgfältig erarbeitet hätten. Nun gehe es aber darum, diese Grundlagen auch in die Praxis zu übertragen und entsprechende Massnahmen innert nützlicher Frist umzusetzen. Er bedanke sich beim Stadtrat sowohl für die Beantwortung seiner Fragen wie auch dafür, dass das Lindenhofquartier diese Chance mit dem projet futur erhalten habe: Es sei ein vielfältiges, lebendiges und spannendes Quartier, das sich mit geeigneten Massnahmen weiter positiv entwickeln könne.


Abschliessend zeigte sich der Interpellant Janik Schweizer (Jungfreisinnige) mit der Antwort des Stadtrats zufrieden.


Ausführliche Informationen zur Parlamentssitzung:

Die gesamte Parlamentssitzung mit allen Voten kann ab Montag online nachgehört werden (http://verbalix.stadtwil.ch). Weitere Informationen zur Sitzung, Berichte und Anträge des Stadtrats, Berichterstattungen der vorberatenden Kommissionen sowie die parlamentarischen Vorstösse im Wortlaut sind ebenfalls online aufgeschaltet (www.stadtwil.ch/de/polver/stadtparlament/sitzung).


Nicht mehr behandelte Geschäfte

An der heutigen Sitzung konnten alle sieben traktandierten Geschäfte behandelt werden.


Kommissionsbestellung

An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden keine Mitglieder nicht ständiger Siebner-Kommissionen bekannt gegeben.


Parlamentarische Vorstösse

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden folgende parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
  • Interpellation Marianne Mettler (SP): Eltern-Taxis gefährden die Sicherheit der Kinder
  • Interpellation Christine Hasler (CVP): Samstags-Fremdbetreuung für Kinder
  • Interpellation Adrian Bachmann (FDP): Für ein neues Pfadiheim


Schluss der Sitzung

Am Ende der Parlamentssitzung verabschiedete Parlamentspräsidentin Ursula Egli den Redaktor der Wiler Zeitung, Philipp Haag – er hat heute Abend seine letzte Sitzung des Wiler Stadtparlaments als Journalist begleitet, ehe er sich ab dem 1. Juli einer neuen beruflichen Herausforderung als Sekretär der Ortsbürgergemeinde Wil stellen wird. Ursula Egli bedankte sich bei ihm für die stets kompetente und sachliche Berichterstattung nicht nur über die Parlamentssitzungen, sondern über die Arbeit des Stadtparlaments ganz allgemein. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier schlossen sich diesem Dank mit Applaus an.

Präsidentin Ursula Egli schloss die heutige Sitzung um 20.05 Uhr.

Zugehörige Objekte

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