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Ende März ist Anmeldeschluss für individuelle Prämienverbilligung 2017
Bitte beachten Sie die Einreichefrist per 31. März 2017. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldeterweise von der Antragstellung abgehalten worden sind. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben. (pd.)
Weitere Informationen: Die AHV-Zweigstelle der Stadt Wil kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten www.stadtwil.ch/ivp und www.svasg.ch/ipv