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Immissionsschutzreglement der Stadt Wil: Abstimmungsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen
Der Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St.Gallen hat die Beschwerde zwischenzeitlich geprüft, nun liegt der Entscheid mit Datum vom 27. April 2016 vor: Die kantonale Stelle hat die Abstimmungsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Der Stadtrat hat von diesem Entscheid an seiner heutigen Sitzung Kenntnis genommen. Erfolgt innert der 14-tägigen Rechtsmittelfrist kein Weiterzug an das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, soll das neue Immissionsschutzreglement der Stadt Wil gemäss Beschluss des Stadtrats per 1. Juni 2016 in Kraft gesetzt werden.