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Mitwirkung zum Teilzonenplan "Speerstrasse"

14. Februar 2022
Auf dem Areal Werkhofstrasse - Lagerhausstrasse ist eine Überbauung geplant. Die Umsetzung der Arealentwicklung mit dem 2017 beschlossenen Überbauungs- und Gestaltungsplan erfordert eine Umzonung von der Gewerbe- und Industriezone in eine Wohn-Gewerbezone. Diese soll über einen Teilzonenplan erfolgen. Dazu findet vom 14. Februar bis 15. März 2022 eine öffentliche Mitwirkung statt.

Das zentrumsnahe ehemalige AGRAR-Industriegelände in Wil ist ein strategisch wichtiges Umnutzungs- und Innenentwicklungs-Areal der Stadt Wil. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung von 2013/2014 sah die Umzonung der heutigen Arbeitszonen in eine viergeschossige Wohn-Gewerbezone (WG4) vor. Im Juni 2019 hob das kantonale Bau- und Umweltdepartement den gesamten neuen Zonenplan der Stadt Wil auf. Die Genehmigung des Überbauungs- und Gestaltungsplans "Werkhofstrasse - Lagerhausstrasse" konnte deshalb bis heute nicht erfolgen. Der Stadtrat sieht nun vor, die Umzonung in einem Teilzonenplanverfahren zu erwirken.

Die Stadt Wil steht vor der nächsten Gesamtrevision der Nutzungsplanung. In diesem mehrere Jahre dauernden Prozess werden die Planungsinstrumente auf die geänderten übergeordneten Rahmenbedingungen angepasst, insbesondere auf das Planungs- und Baugesetz. Geforderte Änderungen an Zonenplan und Baureglement müssen in erster Linie in diesem Verfahren mit einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise vorgenommen werden. Vorgezogene Teilrevisionen sind nur restriktiv möglich und müssen sich auf besondere Sachverhalte von grossem öffentlichem Interesse beschränken.

Solche besonderen Gründe sind im vorliegenden Fall gegeben. Das Vorhaben war in den schon viele Jahre andauernden Planungsprozessen nicht bestritten. Die Einsprachen zum Überbauungs- und Gestaltungsplan "Werkhofstrasse - Lagerhausstrasse" sind längst bereinigt. Gegen die Umzonung im Rahmen der Nutzungsplanung wurden keine Einsprachen erhoben. Nachdem bereits seit mehr als drei Jahren ein genehmigungsfähiger Sondernutzungsplan vorliegt, ist der Erlass eines Teilzonenplans gerechtfertigt.

Die Unterlagen zum Teilzonenplan "Speerstrasse" können vom 14. Februar bis zum 15. März 2022 hier oder beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr in Bronschhofen eingesehen werden. Während der Frist besteht die Möglichkeit, einen Mitwirkungsbeitrag dazu einzureichen.

Teilzonenplan Speerstrasse