Inhalt
Finanzverwaltung / Stadtkasse
Die Finanzverwaltung erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung des Rechnungswesens unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften;
- Sicherstellung des richtigen und rechtzeitigen Vollzugs der Ausgaben;
- Überwachung der Zahlungseingänge und Einleiten von Massnahmen bei Verzug;
- Koordination der Geldanlagen und Fremdmittelbeschaffung;
- Beratung bei Finanzentscheidungen des Rates;
- Erstellen von Abrechnungen und Abschlüssen;
- Koordination des Budget- und Finanzplanungsprozesses.
Gemeindehaushalt
Der Gemeindehaushalt ist im Einklang zwischen gesetzlichen Vorschriften und dem finanziellen Spielraum der Gemeinde zu führen.
Öffentliches Rechnungswesen
Das Rechnungswesen der Gemeinden ist ein zentrales Führungsinstrument, das eine Vielzahl von Führungsdaten zur Verfügung stellt. Nur ein zweckmässig und aussagekräftig geführtes Rechnungswesen erlaubt es dem Stadtrat, seine Aufgabe im Interesse der Bevölkerung als oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde wahrzunehmen.
Budget
Der Stadtrat erstellt jedes Jahr im Herbst ein Budget für das Folgejahr. Darin sind die mutmasslichen Ausgaben und Einnahmen des Budgetjahres aufzuführen. Das durch das Parlament genehmigte Budget ermächtigt den Rat, die budgetierten Ausgaben zu tätigen (Kreditfreigabe). Das Budget untersteht dem fakultativen Referendum.
- Budget 2025, Kommentar
- Budget 2024, Kommentar
- Budget 2023, Kommentar
- Budget 2022, Kommentar
- Budget 2021, Kommentar
- Budget 2020, Kommentar
- Budget 2019, Kommentar
- Budget 2018, Kommentar
Finanzplan
Der Finanzplan zeigt die vorgesehene Entwicklung der Finanzen und Aufgaben der Stadt Wil auf. Er ist ein Instrument zur mittelfristigen Planung. Als Basis dient der Voranschlag. Die Finanzplanung dient den Behörden primär als Führungsinstrument. Der Finanzplan ist kein Mehrjahresbudget. Ihm kommt im Gegensatz zum Voranschlag keine verpflichtende oder ermächtigte Wirkung zu. Er soll lediglich zeigen, wie sich der Gemeindehaushalt entwickeln könnte. Nicht die Genauigkeit des Finanzplans ist am wichtigsten, sondern der Prozess, der zum Finanzplan führt. In der Erarbeitung sollten Ziele, Visionen und Zukunftsszenarien des Gemeinwesens entwickelt werden. Er ist jährlich anzupassen (rollende Planung).
- Finanzplan 2025 - 2029, Investitionsplan 2024 - 2029
- Finanzplan 2024 - 2028, Investitionsplan 2024 - 2028
- Finanzplan 2023 - 2027, Investitionsplan 2023 - 2027
- Finanzplan 2022 - 2026, Investitionsplan 2022 - 2026
- Finanzplan 2020 - 2024
- Finanzplan 2019 - 2023
- Finanzplan 2018 - 2022
- Finanzplan 2017 - 2021
Jahresrechnung
Die Jahresrechnung zeigt das Ergebnis des abgelaufenen Jahres auf. Das Parlament beschliesst über die Jahresrechnung. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
- Jahresrechnung 2023, Details zur Jahresrechnung 2023, Kommentar zur Jahresrechnung 2023
- Jahresrechnung 2022, Details zur Jahresrechnung 2022, Kommentar zur Jahresrechnung 2022
- Jahresrechnung 2021, Details zur Jahresrechnung 2021, Kommentar zur Jahresrechnung 2021
- Jahresrechnung 2020, Details zur Jahresrechnung 2020, Kommentar zur Jahresrechnung 2020
- Jahresrechnung 2019, Details zur Jahresrechnung 2019, Kommentar zur Jahresrechnung 2019
- Jahresrechnung 2018, Details zur Jahresrechnung 2018, Kommentar zur Jahresrechnung 2018
- Jahresrechnung 2017, Details zur Jahresrechnung 2017, Kommentar zur Jahresrechnung 2017
- Jahresrechnung 2016, Details zur Jahresrechnung 2016, Kommentar zur Jahresrechnung 2016
Stadtkasse
Die Stadtkasse ist für das Cash-Management der Stadt Wil zuständig. Für Zahlungen an die Stadt stehen Ihnen folgende Adressen zur Verfügung:
PostFinance
PC-Konto 90-478-1
IBAN CH90 0900 0000 9000 0478 1
BIC POFICHBE
St.Galler Kantonalbank Wil
IBAN CH80 0078 1191 6000 2680 1
BIC KBSGCH22
Raiffeisenbank Wil
IBAN CH83 8080 8004 9444 2073 8
BIC RAIFCH22
acrevis Bank AG
IBAN CH02 0691 0020 1663 4980 5
BIC SRBWCH22
Nebst Barzahlung akzeptieren wir an unserem Schalter (Rathaus, Büro 3) auch MaestroCard und PostCard. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht vorgesehen.
E-Rechnung/eBill
Mit dem Service E-Rechnung/eBill können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wil Rechnungen der Stadt direkt auf der eigenen E-Banking-Plattform empfangen, prüfen und bezahlen. Das ist nicht nur zeitsparend und bequem, sondern schont auch die Umwelt, da Drucksachen und Versände wegfallen.
Diese E-Rechnungen der Stadt Wil können in den E-Banking-Plattformen von über 90 Schweizer Banken und von PostFinance empfangen werden. Das Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und Gutschriftskonten entfällt. Die Nutzerinnen und Nutzer gelangen mit wenigen Mausklicks von der Prüfung bis zur Bezahlung der E-Rechnung. Dabei werden die E-Rechnungen mit allen Daten natürlich geschützt übermittelt. Dieser Service steht grundsätzlich für alle Rechnungen der Stadt Wil zur Verfügung.
Rechnung per E-Mail
Eine Alternative zum Service E-Rechnung/eBill bietet der Rechnungsversand per E-Mail. Besonders Firmen profitieren von dieser Funktion. Sie erhalten die Rechnung der Stadt Wil direkt an eine von Ihnen definierte E-Mail-Adresse. Möchten Sie von dieser Versandart Gebrauch machen, füllen Sie dafür das Online-Anmeldeformular aus.
Ausgenommen von den oben genannten Versandmethoden sind Rechnungen der Kantons- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer.
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