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Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer

Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu bekommen.

Diese Einbürgerung geschieht nicht automatisch, sondern nur auf ein Gesuch hin. Zudem müssen für das Einbürgerungsverfahren einige Voraussetzungen insbesondere bezüglich Niederlassungsbewilligung, Wohnsitzdauern, Integration, Sprachkenntnissen und Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen erfüllt sein.

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