Inhalt
Tierschutz und Tierhilfe
Eidgenössische und kantonale Gesetze regeln den Tierschutz. Zum Tierschutz gehören Massnahmen gegen Misshandlungen, Verwahrlosung und falsche Tierhaltung wie auch die vorübergehende Betreuung zugelaufener Tiere. Tierhilfe ist die ärztliche Versorgung sowie die Aufnahme, Vermittlung und Platzierung halterloser Tiere.
Beratungs- und Meldestelle für Tierschutz und -hilfe sind die Tierschutzbeauftragten der Stadt Wil. Sie werden auf Hinweis aus der Bevölkerung insbesondere bei Tierquälerei, ausgesetzten Tieren, Findeltieren etc. aktiv.