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Beseitigung Rechtsvorschlag
Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung kann der Gläubiger beim Kreisgericht Wil, Bahnhofstrasse 12, 9230 Flawil die Beseitigung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) beantragen.
In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Zivilklage (Forderungsklage) beim Vermittleramt am Wohnsitz des Schuldners einreichen. Bei Wohnsitz des Schuldners in Wil hat dies an das Vermittleramt Wil zu erfolgen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 071 913 52 60 | betreibungsamt@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Dienste, Integration und Kultur - DIK | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |