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Bewilligung für Strassenmusik

In der Stadt Wil braucht man für Strassenmusik und andere künstlerische Darbietungen eine Bewilligung der Dienststelle Gewerbe und Markt. Für Strassenmusikantinnen und -musikanten respektive für die Erteilung einer Bewilligung für Strassenmusik gelten folgende Richtlinien:

  • Pro Tag wird höchstens eine Bewilligung ausgestellt.
  • Die Anzahl Bewilligungen pro Woche kann eingeschränkt werden.
  • Für Sonntag wird grundsätzlich keine Bewilligung ausgestellt.
  • Die Musizierenden haben sich an die Bewilligung sowie an die darin vorgegebenen Standorte und Zeiten zu halten.
  • Damit eine gewisse Abwechslung entsteht und nicht immer die gleichen Personen in Wil musizieren, wird nicht jede Woche den gleichen Musizierenden eine Bewilligung erteilt.
  • Nach Bewilligungserteilung kann frühestens wieder in drei Wochen um eine Bewilligung ersucht werden.
  • Die Strassenmusik hat in angemessener Lautstärke zu erfolgen, Verstärker sind in der Regel nicht erlaubt.

Bewilligungen werden durch die Dienststelle Markt und Gewerbe ausgestellt. Die Bewilligungsgebühr beträgt Montag bis Freitrag 30 Franken pro Wochentag respektive 50 Franken am Samstag.

Zugehörige Objekte

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Gebührentarif Gesteigerter Gemeindgebrauch (PDF, 85.89 kB) Download 0 Gebührentarif Gesteigerter Gemeindgebrauch
Standorte Strassenmusik (PDF, 889.39 kB) Download 1 Standorte Strassenmusik
Fotoplan mit Zeiten.pdf (PDF, 750.06 kB) Download 2 Fotoplan mit Zeiten.pdf