Kopfzeile

Inhalt

Auskunftspflicht Vermieter

Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind auskunftspflichtig. Sie melden dem Einwohneramt mit Einzugsanzeige und Auszugsanzeige, wenn sie

  • eine Wohnung vermieten
  • ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
  • ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
  • ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.

Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.

Zugehörige Objekte