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Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen aus Datenschutzgründen nur erteilt werden, wenn ein begründetes Interesse nachgewiesen wird.

Zur Beurteilung, ob eine Berechtigung für die Adressauskunft besteht, ist ein schriftliches Gesuch mit Erklärung/Grund für die Adressanfrage zusammen mit einem Interessennachweis (Rechnung, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertrag, usw.) an das Einwohneramt einzureichen.

Kosten: Fr. 15.00 (inkl. Porto und Versand)

Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt.

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