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Ehevorbereitung / Eheschliessung

Vorbereitung der Eheschliessung

Die Brautleute reichen beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung ein.

Hinweise zur Ziviltrauung

Die Brautleute erhalten vom Zivilstandsamt nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine schriftliche Mitteilung. Die Trauung kann nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten stattfinden.

Ziviltrauungen finden von Montag bis Freitag zu den Bürozeiten statt. Dafür stehen verschiedene Trauungslokale zur Verfügung:

  • Wil: Ratssaal oder Baronenhaus (letzteres ist eine externe Lokalität der Ortsgemeinde Wil / Fotos)
  • Bronschhofen: Sitzungszimmer im ehem. Gemeindehaus
  • Kirchberg: Adlerkeller
  • Niederhelfenschwil: Sitzungszimmer der Gemeinde
  • Zuzwil: Sitzungszimmer der Gemeinde


Jeweils von Mai bis September sind Samstags-Trauungen in der Regel am ersten Samstag im Monat möglich. Getraut werden an Samstagen nur Brautpaare, welche Wohnsitz im Zivilstandskreis Region Wil haben oder heimatberechtigt sind. Samstags-Trauungen finden nur im Ratssaal in Wil statt.

In Kirchberg, Niederhelfenschwil und Zuzwil finden Ziviltrauungen nur für Einwohnerinnen und Einwohner statt.

Trauzeugen

Zur Trauung müssen die Brautleute zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen mitbringen.

Ausweise für die Ziviltrauung

Brautleute und Trauzeugen müssen bei der Trauung einen gültigen amtlichen Ausweis vorweisen (Reisepass, Identitätskarte).

Übersetzerin/Übersetzer

Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Brautleute auf ihre Kosten sowohl im Ehevorbereitungsverfahren als auch zur Ziviltrauung eine übersetzende Person stellen.

Übersetzende Personen dürfen nicht amten:

  • wenn sie persönlich betroffen sind;
  • wenn ihr Ehegatte oder eine Person betroffen ist, mit der sie eine faktische Lebensgemeinschaft führen;
  • wenn Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum dritten Grade in der Seitenlinie betroffen sind;
  • wenn eine Person betroffen ist, die sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen eines privatrechtlichen Auftragsverhältnisses vertreten oder unterstützt haben;
  • wenn sie aus anderen Gründen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleisten können, namentlich im Fall einer engen Freundschaft oder persönlichen Feindschaft.

Die übersetzende Person hat sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis mit Foto (Reisepass oder Identitätskarte) zu legitimieren.

Auswärtige Ziviltrauungen

Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Region Wil durchgeführt worden, soll die Ziviltrauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten eine entsprechende Ermächtigung ausgestellt.

Gebühren

Die Gebühren werden am Schluss des Vorbereitungsverfahrens abgerechnet.

Zugehörige Objekte