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Mitwirkung zum Sondernutzungsplan "Änderung Überbauungsplan Freudenau" startet

22. April 2025
Der Kanton St. Gallen ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 1617W an der Flawilerstrasse. Das Grundstück befindet sich seit 2006 in der Intensiverholungszone "Dauerstandplatz Fahrende". Die Nutzung und Bebauung des Dauerstandplatzes ist mit dem Überbauungsplan "Freudenau" geregelt. Um bestehende Mängel zu beseitigen und die Bauweise noch mehr an die heutigen Bedürfnisse der Bewohnenden anzupassen, hat die Grundeigentümerin zusammen mit der Stadt einen Sondernutzungsplan zur moderaten Änderung des Überbauungsplans erarbeitet.

Die Änderung Überbauungsplan "Freudenau" wird gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 PBG der Mitwirkung unterstellt.

  • Mitwirkungsfrist: 22. April bis 21. Mai 2025
  • Gegenstand: Sondernutzungsplan M-1:500 vom 22. Januar 2025, Besondere Vorschriften vom 22. Januar 2025, Planungsbericht vom 22. Januar 2025, Strassenverkehrslärm vom 3. November 2023
  • Einsichtnahme: online unter https://mitwirken.stadtwil.ch oder im Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen (während der Schalteröffnungszeiten).
  • Vernehmlassung: online unter https://mitwirken.stadtwil.ch/de/.