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Öffentliche Planauflage zur Aufhebung und Teiländerung von Baulinienplänen
Als Teil von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dienen Baulinien dazu, die Bebauung zu ordnen und einen Mindestabstand zu Strassen sicherzustellen. Viele der Baulinienpläne wurden in den 1950er- bis 1970er-Jahren erstellt und sind aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen und aktuellen Gegebenheiten nicht mehr aktuell. Von den 26 geprüften Baulinienplänen sollen dreizehn komplett aufgehoben und sechs teilweise geändert werden.
Die konkreten Anpassungen sind nachfolgend aufgelistet:
Komplette Aufhebung
Teilweise Änderung
Nach erfolgter Mitwirkung wurden die Eingaben bearbeitet und im September 2023 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21. November 2023 die öffentliche Planauflage beschlossen. Die Auflage erfolgt vom 12. Februar 2024 bis 12. März 2024. Die Planunterlagen stehen beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen oder digital auf https://mitwirken.stadtwil.ch zur Verfügung.
Einsprachen sind an den Stadtrat Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil, zu richten. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.