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Schutzinventar der Bau- und Gartendenkmäler

Das gemäss Art. 118ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) neu erstellte Schutzinventar enthält rund 100 vermutlich schützenswerte Bau- und Gartendenkmäler. Die Schutzvermutung bedeutet, dass eine definitive Unterschutzstellung bei einem Bauvorhaben oder auf Begehren des Grundeigentümers (Provokation) geprüft und allenfalls verfügt wird. Der Stadtrat Wil hat das vom kantonalen Departement des Innern genehmigte Schutzinventar per 1. September 2023 in Kraft gesetzt.

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