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Auskunftspflicht Vermieter
Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind auskunftspflichtig. Sie melden dem Einwohneramt mit Einzugsanzeige und Auszugsanzeige, wenn sie
- eine Wohnung vermieten
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
- ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.
Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 913 52 15 | einwohneramt@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Dienste, Integration und Kultur - DIK | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |