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Heimatausweis
Wer sich vorübergehend mit einer Dauer von länger als drei Monaten ausserhalb der Stadt Wil aufhalten will, benötigt für die Begründung des Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalt) einen Heimatausweis. Voraussetzung ist die Beibehaltung des Lebensmittelpunktes am Ort der Niederlassung.
Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter des Einwohneramtes, telefonisch oder online bestellt werden. Das Einwohneramt benötigt für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über den Grund, die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.
Der Heimatausweis wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt. Personen mit Heimatausweis müssen sich beim Einwohneramt des Aufenthaltsortes persönlich innerhalb von 14 Tagen anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 913 52 15 | einwohneramt@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Dienste, Integration und Kultur - DIK | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |