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Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen aus Datenschutzgründen nur erteilt werden, wenn ein begründetes Interesse nachgewiesen wird.
Zur Beurteilung, ob eine Berechtigung für die Adressauskunft besteht, ist ein schriftliches Gesuch mit Erklärung/Grund für die Adressanfrage zusammen mit einem Interessennachweis (Rechnung, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertrag, usw.) an das Einwohneramt einzureichen.
Kosten: Fr. 15.00 (inkl. Porto und Versand)
Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 913 52 15 | einwohneramt@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Dienste, Integration und Kultur - DIK | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |