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Einbürgerungen

Schweizerinnen und Schweizer können das Bürgerrecht der politischen Gemeinde Wil und der Ortsgemeinde Wil erlangen. Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu bekommen.

Diese Einbürgerung geschieht nicht automatisch, sondern nur auf ein Gesuch hin. Zudem müssen für das Einbürgerungsverfahren einige Voraussetzungen insbesondere bezüglich Niederlassungsbewilligung, Wohnsitzdauern, Integration, Sprachkenntnissen und Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen erfüllt sein.

Das Gesuch zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts kann in der Stadt Wil beantragt werden, dafür ist ein Einbürgerungsgesuch beim Einbürgerungsrat einzureichen. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare.

Kontakt

Einbürgerungen
Marktgasse 58
9500 Wil
Tel. 071 913 52 97
einbuergerungsrat@stadtwil.ch

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